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Dortmund nimmt am Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Ehrenamt“ unter dem diesjährigen Schwerpunktthema „Engagiert in die Zukunft – junges Engagement fördern und neue Projekte gestalten“ teil – JETZT BEWERBEN!

Engagierte, Vereine, zivilgesellschaftliche Zusammenschlüsse und Initiativen können seit dem 5. Mai 2025 einen Antrag auf Förderung im Rahmen der neuen Runde des Kleinstförderprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen. In diesem Jahr steht junges Engagement im Mittelpunkt. Das Thema des Förderprogramms lautet daher: „Engagiert in die Zukunft – junges Engagement fördern und neue Projekte gestalten“. Die Landesregierung stellt dafür wieder zwei Millionen Euro zur Verfügung.

Die Stadt Dortmund erhält aus dem Programm 59.000 € Fördermittel.    

Durch das Förderprogramm können Projekte, mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro, Unterstützungen erhalten., die von jungen Menschen gestaltet werden oder die sich direkt an junge Engagierte richten. Die Antragstellung erfolgt über das Online-Förderportal foerderung.NRW.

Förderfähige Maßnahmen können Projekte sein, die von jungen Engagierten selbst geplant und durchgeführt werden. Dazu gehören etwa Projekte im Rahmen von bereits bestehendem Engagement, aber auch Vorhaben von jungen Menschen, die bislang nicht oder nicht regelmäßig engagiert sind. Denkbar wäre zum Beispiel die Einrichtung eines neuen Angebots im Sportverein oder die Gründung einer Initiative zur Neugestaltung des Gruppenraums im Jugendtreff.

Ebenso förderfähig sind Maßnahmen zur Förderung des jungen Engagements, wie zum Beispiel Qualifizierungsangebote, die sich direkt an den eigenen Nachwuchs im Verein richten oder auch Maßnahmen zur Begeisterung und Gewinnung junger Menschen für das Ehrenamt.

Wichtige Änderungen

 Die Antragstellung sowie das komplette Verfahren erfolgen seit diesem Jahr ausschließlich digital über das neue Online-Förderportal foerderung.NRW. Dies bedeutet für die Antragsstellenden aus den Vorjahren, dass sie sich neu registrieren müssen.

Grundlage für die Bewilligung ist, dass sich das Projekt durch ehrenamtliches Engagement auszeichnet.

Darüber hinaus ist im Feld „Beschreibung der Maßnahme“ eine detaillierte Kostenaufstellung aufzuführen, es besteht auch die Möglichkeit diese als Anlage beizufügen.

Wir weisen darauf hin, dass keine Selbstbeauftragung der Zuwendungsempfänger*innen mehr stattfinden kann, d.h. Zahlung die an sich selbst getätigt oder vorgesehen sind, nicht gefördert werden können.

Reine Sachkosten z.B. Vereinsmaterialien, sind ebenfalls nicht förderfähig.

Die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Umsetzung des Landesprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ finden Sie hier: Richtlinien 2025

Allgemeine Informationen zum Förderprogramm, zur Antragstellung können finden Sie hier: Informationen.

Die Antragstellung erfolgt online und ist über das Portal www.förderung.nrw/ seit dem 05.Mai 2025 möglich. Die Anträge können bis zum 1. November 2025 gestellt werden.

Alle Antragsunterlagen sind im Portal hinterlegt und können dort ausgefüllt werden. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs.

Die FreiwilligenAgentur freut sich, wenn durch diese Förderung ehrenamtliche Projekte unterstützt und vorangetrieben werden.

 

Für Fragen steht Iris Wolniewicz telefonisch unter 0231 50 29616 oder per Mail an freiwilligenagentur@dortmund.de zur Verfügung.