Bürgerschaftliches Engagement stärkt den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Bundesregierung fördert und stärkt freiwilliges, auf den Werten der Verfassung ausgerichtetes Engagement durch geeignete Rahmenbedingungen.
Folgende steuerlichen Änderungen für das Ehrenamt wurde eingeführt:
Höhere Freibeträge für Einnahmen aus ehrenamtlichem Engagement
Der Übungsleiterfreibetrag wurde auf 3.300 Euro angehoben, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro jährlich.
Entlastung kleiner und mittlerer Vereine
Die Besteuerungsfreigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Körperschaften wurde auf 50.000 Euro erhöht. Damit müssen viele Vereine weiterhin keine Körperschaft- und Gewerbesteuer zahlen und können ihre Mittel gezielt für die eigentlichen Vereinszwecke einsetzen. Gleichzeitig sinkt der bürokratische Aufwand.
Mehr Flexibilität bei der Mittelverwendung
Vereine mit Einnahmen bis 100.000 Euro (bisher 45.000 Euro) sind künftig von der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung befreit. Das reduziert bürokratischen Aufwand deutlich und schafft finanzielle Spielräume.
Photovoltaik ohne Risiko für die Gemeinnützigkeit
Gemeinnützige Vereine können jetzt ohne Höchstgrenze Mittel für die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen einsetzen, etwa auf Vereinsheimen oder Reithallen. Bau, Betrieb und auch unvermeidbare Verluste haben keine Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit. Davon profitieren Vereine ebenso wie die Energiewende.
Unterstützung für das Ehrenamt vor Ort
Neben steuerlichen Verbesserungen setzt Nordrhein-Westfalen auf konkrete Hilfe im Alltag der Vereine. Bereits seit Anfang 2024 gibt es in jedem Finanzamt des Landes feste persönliche Ansprechpersonen, die bei steuerlichen Fragen unkompliziert und praxisnah weiterhelfen. Sie sind zentral erreichbar unter 0211 1655 1655, montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 16 Uhr. Ergänzend bietet die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit der Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement NRW regelmäßige, kostenfreie Online-Schulungen zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht an. Informationsangebote wie Broschüren, Erklärvideos und FAQs runden das Unterstützungsangebot ab.
Ausführliche Informationen sind hier zu finden.