Skip to main content

Versicherungsschutz im Ehrenamt

Ehrenamtlich Engagierte verdienen nicht nur Anerkennung und Respekt, sie benötigen auch Sicherheit. Deshalb sorgt das Land NRW in bestimmten Sparten zusätzlich für Versicherungsschutz im Bereich Haftpflicht und Unfall.

Alle Informationen zum Thema Sicherheit im Ehrenamt sowie oft gestellte Fragen &Antworten finden Sie auf der Seite des Landes NRW.

Ehrenamt und Steuern

Bürgerschaftliches Engagement stärkt den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Die Bundesregierung fördert und stärkt freiwilliges, auf den Werten der Verfassung ausgerichtetes Engagement durch geeignete Rahmenbedingungen.

Folgende steuerlichen Änderungen für das Ehrenamt wurde eingeführt:

Höhere Freibeträge für Einnahmen aus ehrenamtlichem Engagement

Der Übungsleiterfreibetrag wurde auf 3.300 Euro angehoben, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro jährlich.

Entlastung kleiner und mittlerer Vereine

Die Besteuerungsfreigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe gemeinnütziger Körperschaften wurde auf 50.000 Euro erhöht. Damit müssen viele Vereine weiterhin keine Körperschaft- und Gewerbesteuer zahlen und können ihre Mittel gezielt für die eigentlichen Vereinszwecke einsetzen. Gleichzeitig sinkt der bürokratische Aufwand.

Mehr Flexibilität bei der Mittelverwendung

Vereine mit Einnahmen bis 100.000 Euro (bisher 45.000 Euro) sind künftig von der Pflicht zur zeitnahen Mittelverwendung befreit. Das reduziert bürokratischen Aufwand deutlich und schafft finanzielle Spielräume.

Photovoltaik ohne Risiko für die Gemeinnützigkeit

Gemeinnützige Vereine können jetzt ohne Höchstgrenze Mittel für die Installation und den Betrieb von Photovoltaikanlagen einsetzen, etwa auf Vereinsheimen oder Reithallen. Bau, Betrieb und auch unvermeidbare Verluste haben keine Auswirkungen auf die Gemeinnützigkeit. Davon profitieren Vereine ebenso wie die Energiewende.

Unterstützung für das Ehrenamt vor Ort

Neben steuerlichen Verbesserungen setzt Nordrhein-Westfalen auf konkrete Hilfe im Alltag der Vereine. Bereits seit Anfang 2024 gibt es in jedem Finanzamt des Landes feste persönliche Ansprechpersonen, die bei steuerlichen Fragen unkompliziert und praxisnah weiterhelfen. Sie sind zentral erreichbar unter 0211 1655 1655, montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 16 Uhr. Ergänzend bietet die Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen in Kooperation mit der Landesservicestelle für bürgerschaftliches Engagement NRW regelmäßige, kostenfreie Online-Schulungen zum Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht an. Informationsangebote wie Broschüren, Erklärvideos und FAQs runden das Unterstützungsangebot ab.

Ausführliche Informationen sind hier zu finden.

Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche

Das am 01.01.2012 in Kraft getretene Bundeskinderschutzgesetz (BKScHG) hat die Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen zur Zielsetzung. Minderjährige sollen wirksam vor Vernachlässigung, Gewalt und sexuellen Übergriffen geschützt werden. Für das Arbeitsfeld der Kinder- und Jugendarbeit ergeben sich hieraus unterschiedliche Handlungsbedarfe. Hierzu gehört auch die Umsetzung des § 72 a SGB VIII Abs. 4, wann Ehren- und Nebenamtliche ihre Tätigkeit aufgrund von Art, Intensität und Dauer des Kontaktes zu Kindern und Jugendlichen nur nach Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ausüben dürfen.

Das erweiterte Führungszeugnis muss persönlich mit Personalausweis oder Reisepass bei den Bürgerdiensten der Stadt Dortmund
bzw. bei der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Hier findet ihr die Standorte und Öffnungszeiten der Dortmunder
Bürgerdienste und hier könnt ihr online einen Termin vereinbaren:

Terminvereinbarung Stadt Dortmund

Ehrenamtliche bekommen das Führungszeugnis kostenlos, wenn sie eine entsprechende Bestätigung ihres Vereins/Trägers bei den
Bürgerdiensten vorlegen.

Beantragung eines erweiterten Führungszeugnis (Antragsformular)

Tätigkeitsnachweis

Zur Dokumentation und Bescheinigung fachlicher und sozialer Kompetenzen, sowie im Ehrenamt erworbener Fähigkeiten, hat die FreiwilligenAgentur Dortmund einen „Engagementnachweis“ entwickelt.

Solch ein Nachweis zeigt vor allem beruflichen Nutzen, denn immer mehr Unternehmen legen bei ihrer Personalauswahl großen Wert auf das soziale und ehrenamtliche Engagement ihrer Mitarbeiter*innen.

So kann ein Engagementnachweis ein ausschlaggebendes Kriterium bei Einstellungen sein! Der Nachweis kann von den Organisationen per Mail bei der FreiwilligenAgentur (freiwilligenagentur@dortmund.de) angefragt werden.

Mäuse für Ältere e.V.

Die Erwerbstätigkeit neben der Rente steigt stark an. Viele Menschen sind darauf angewiesen, ihr Alterseinkommen durch Zusatzjobs zu erhöhen, um nicht von der Altersarmut betroffen zu sein. Andere möchten noch sinnvoll arbeiten, weil es Spaß macht und zum Leben dazu gehört. In der Dortmunder Initiative „Mäuse für Ältere“ wird über die Möglichkeiten informiert!

Mäuse für Ältere Dortmund e.V.