Skip to main content

Es geht weiter: Sonderförderfonds

 

Förderfonds zur Stärkung des Ehrenamtes- jetzt Sonderförderung beantragen!

Um das Ehrenamt in Dortmund und vor allem das Engagement in den einzelnen Stadtbezirken zu unterstützen, hat der Beirat eine dritte Förderrunde eingerichtet. Zusätzlichen Mitteln in Höhe von 20.000 Euro machen diese Förderrunde möglich. Die Gelder wurden vom Rat der Stadt Dortmund beschlossen, um die ehrenamtlichen Strukturen insbesondere vor Ort in den Stadtteilen zu stärken.

Gemeinnützige Vereine und Organisationen haben somit einmalig die Möglichkeit im Rahmen des Förderfonds einen zusätzlichen Zuschuss für Projekte zur Etablierung und Stärkung des Ehrenamtes in den Stadtbezirken und Quartieren in Höhe von max. 1.000,00 € zu erhalten.

Für Maßnahmen wie:

  • Qualifizierungen und Supervisionen, z.B. Erste-Hilfe-Kurse, Einführung in das Ehrenamt
  • Veranstaltungen zur Gewinnung neuer Ehrenamtlicher, z.B. Info- oder Auftaktveranstaltungen in den Stadtbezirken

können Mittel bei der FreiwilligenAgentur beantragt werden.

Stichtag, bis zu welchem der Antrag bei der FreiwilligenAgentur eingegangen sein muss, ist der 23.08.2024.

Mehr Informationen gibt es bei der zuständigen Ansprechpartnerin Iris Wolniewicz unter 0231 50 29 616.

Förderfonds für bürgerschaftliches Engagement

Mit der Einrichtung eines Förderfonds für bürgerschaftliches Engagement bei der FreiwilligenAgentur Dortmund werden zukünftig die Rahmenbedingungen für ehrenamtlich Tätige gestärkt und verbessert.

So erhalten gemeinnützige Organisationen und Vereine die Möglichkeit, individuelle Unterstützungsmöglichkeiten für ihre Ehrenamtlichen zu beantragen.

Der Fonds unterstützt dabei in drei Bereichen:

  • Aufwandsentschädigung zur Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit (Bargelderstattung für Fort- und Weiterbildungen)
  • Qualifizierung und Fortbildung von ehrenamtlich tätigen Menschen
  • Anerkennung der ehrenamtlich Tätigen durch die jeweilige Organisation

Die Antragsstellung erfolgt gebündelt über die jeweiligen Organisationen, die Anträge können bei der FreiwilligenAgentur abgerufen und eingereicht werden.

Die Förderanträge können jeweils zu zwei Stichtagen im Jahr gestellt werden: 15. Mai und 15. Dezember!