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Die Ehrenamtskarte NRW

Bürgerschaftliches Engagement verdient Anerkennung und Würdigung. Deshalb hat die nordrhein-westfälische Landesregierung zusammen mit Städten, Kreisen und Gemeinden des Landes eine landesweit gültige Ehrenamtskarte eingeführt. Die Ehrenamtskarte ist Ausdruck der Wertschätzung für den großen ehrenamtlichen Einsatz der Bürgerinnen und Bürger und verbindet diese Würdigung mit einem praktischen Nutzen. Menschen, die sich in besonderem zeitlichen Umfang für das Gemeinwohl engagieren, können mit der Karte die Angebote öffentlicher, gemeinnütziger und privater Einrichtungen vergünstigt nutzen. Partner des Landes sind Kommunen, denn Ehrenamt findet vor Ort statt.

Was ist die Ehrenamtskarte?

Mit der Ehrenamtskarte möchten die Landesregierung und die teilnehmenden Kommunen, ihre Wertschätzung gegenüber den Menschen ausdrücken, die sich in überdurchschnittlichem Zeitumfang ehrenamtlich für das Gemeinwohl engagieren. Die Landesregierung unterstützt das Programm mit eigenen Vergünstigungen sowie bei der Öffentlichkeitsarbeit und der fachlichen Begleitung der Kommunen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Als grundlegende Voraussetzung für die Vergabe der Ehrenamtskarte gilt ein ehrenamtliches oder bürgerschaftliches Engagement von durchschnittlich wenigstens 5 Stunden pro Woche bzw. 250 Stunden im Jahr, z.B. in einem Verein, einer sozialen Einrichtung oder freien Vereinigung.
  • Die Ehrenamtskarte soll insbesondere denjenigen Dank und Anerkennung aussprechen, die für ihr Engagement keine finanziellen Zuwendungen in Form von pauschalen Aufwandsentschädigungen oder Übungsleiterpauschalen erhalten.
  • Die Personen müssen mindestens seit zwei Jahren ehrenamtlich im Stadtgebiet von Dortmund tätig sein.
  • Die Ehrenamtskarte ist für zwei Jahre gültig. Der letzte Gültigkeitsmonat ist auf der Karte angegeben. Nach Ablauf kann die Karte neu beantragt werden.

Welche Vergünstigungen gibt es?

  • Die Vergünstigungen innerhalb der Stadt Dortmund werden aktuell eingeworben. Eine Übersicht der aktuellen Vergünstigungen, finden Sie hier.
  • Vergünstigungen, welche vom Land NRW eingeworben wurden, finden Sie hier.

  • Eine Übersicht aller bereits in NRW vorhandenen Angebote finden Sie hier.

Was ist die Jubiläums-Ehrenamtskarte?

Voraussetzung für den Erhalt der Jubiläums-Ehrenamtskarte ist ein mindestens 25 Jahre andauerndes ehrenamtliches Engagement. Dabei kann das Engagement auch in verschiedenen Organisationengeleistet worden sein.

Unterbrechungen in der Engagementbiografie (zum Beispiel für Zeiten der Kindererziehung oder Pflege) werden dabei auch akzeptiert.

Die Jubiläums-Ehrenamtskarte hat eine lebenslange Gültigkeit. Eine Verlängerung bzw. Neubeantragung entfällt daher. Mit ihr können alle Vergünstigungen in Anspruch genommen werden, die auch für die landesweite Ehrenamtskarte angeboten werden.

Für die Jubiläums-Ehrenamtskarte füllen Sie den Bewerbungsbogen der FreiwilligenAgentur Dortmund aus. Zusätzlich kann auch eine Organisation eine Person vorschlagen, die mit der Jubiläums-Ehrenamtskarte ausgezeichnet werden soll.

Inhaber*innen der Jugendleiter*in-Card (JuLeiCa)

Mit Vorlage der JuLeiCa ist der Nachweis des freiwilligen Engagements verbunden. Somit erhalten beide wichtigen Gruppen von Engagierten die angebotenen Vergünstigungen.